Instandhaltungsarbeiten oder Sturmschadenreparaturen

Was alles unter Instandhaltungsarbeiten oder Sturmschadenreparaturen fällt:

  • defekte, fehlende oder verschobene Dachsteine oder Dachziegel
  • defekte oder altersbedingt geschädigte Flachdachabdichtungen
  • defekte, fehlende oder klappernde Faserzementplatten oder Schiefer
  • defekte zementgebundene Wellplatten
  • defekte oder verunreinigte Dachrinnen und Fallrohre
  • defekte Wohnraumfenster, auch mit eingebauten Zubehörelementen

In diesen Bereichen führe ich eine zeitnahe Reparatur durch.

Sollten einzelne Holzelemente ausgetauscht werden müssen, ziehe ich einen Tischlermeister hinzu.

Sollten Solarmodule zu Schaden gekommen sein, ist für die Koordinierung der Abwicklung in erster Linie der Solarunternehmer zuständig.