Bleiben Sie auf dem Laufenden

Auf dieser Seite informiere ich Sie regelmäßig über Neuigkeiten, die meine Tätigkeitsbereiche betrifft.

Windsogberechnung und Sturmklammerzahlermittlung

Die Gebäudeversicherer geben vor, dass zur Vermeidung von Sturmschäden im Vorfeld bei Neueindeckungen oder Umdeckungen eine Windsogsicherung durchgeführt werden muss. Hierzu muss eine Windsogberechnung und Sturmklammerzahlermittlung erfolgen.

Genauso wie bei der Berechnung der Wärmedämmung nach gültiger EnEV ist auch hier der Dachdecker gefordert. Glücklicherweise gibt es für diese Ermittlung und Berechnung Online-Formulare von Seiten der Hersteller (z.B. von Sturmklammern), die mit allen gebäudespezifisch wichtigen Daten ausgefüllt werden können und verläßliche Informationen liefern. Diese Formulare geben die Anzahl der Klammern sowie die zu klammernden Bereiche an.

Sie erhalten zu meinem Angebot ebenfalls diese in der Regel dreiseitige Berechnung für Ihre Unterlagen und als Erläuterung für die betreffenden Angebotsposition.